Prof. Dr. Reinhard Herzog

(Foto: AdobeStock_thingamajiggs)
Machen wir eine neue „Wunschliste“ auf, welche wir aber quantifizieren wollen – für die Apotheken, die Kostenträger und die Patienten.
Wir rechnen vereinfacht mit 800 Mio. Rx-Fertigarzneimittel-Packungen (davon GKV: 630 Mio.); in 2023 wurden 772,9 Mio. Packungen über den Nacht- und Notdienstfonds abgerechnet, 2024 dürften es um 785 Mio. gewesen sein, sodass die 800 Millionen in 2025/2026 erreicht werden sollten. Wir gehen weiter von 16.500 Apothekenstandorten aus, was Ende 2025 oder Anfang 2026 realistisch erscheint. Tabelle 1 schlüsselt unsere „Wunschliste“ (eher eine Optionen-Liste) auf. Gehen wir nun die einzelnen Positionen durch.

Rx-Honorar
Der Dauerbrenner, und gleichzeitig das schwierigste Thema. Je 0,10 € netto mehr auf die einzelne Rx-Packung bedeuten für die Durchschnitts-Apotheke etwa 4.800 € mehr Ertrag. Die Kostenträger werden jedoch mit rund 95 Mio. € belastet, vorderhand die gesetzlichen Kassen (GKV) mit 75 Mio. €, der Rest geht an die Privatkassen und auch direkt an den einen oder anderen Patienten (Selbstbehalte, Lifestyle-Verordnungen, „Pille“ usw.).
Rabatte
Ungeachtet der Frage, inwieweit ein „Kassenrabatt“ angesichts des erhöhten Aufwands überhaupt gerechtfertigt ist: 10 Cent weniger (brutto) bedeuten etwa 3.200 € mehr Rohertrag in der Apothekenkasse, die GKV müsste dafür 63 Mio. € schultern. Am Ende wären mehr Rx-Honorar oder ein geringerer Kassenrabatt von den Versicherten zu zahlen, weswegen wir das dort auch anschreiben. Das ist bei der Wiederzulassung der Einkaufsskonti ganz anders – es belastet der Kostenträger nicht. Um einen vergleichbaren Effekt von gut 20.000 € zu erzielen, müsste der Kassenrabatt um rund 0,65 € brutto sinken.
Entbürokratisierung
Jede gesparte Minute (vorrangig beim Verkaufsvorgang) pro Rx-Verordnung im GKV-Bereich würde den Apotheken rechnerisch einen Vorteil von beachtlichen 28.500 € pro Jahr einspielen können, unter der Annahme von 38.000 GKV-Packungen und 0,75 € je Minute (abgeleitet vom Mittelwert aus Approbierten- und PTA-Stundensatz). Dies entspricht jährlich rund 630 Stunden oder gut einer drittel Stelle – je entfallende Packungs-Minute wohlgemerkt. Der reale Aufwand liegt immer noch deutlich darüber.
Hier anzusetzen, ist auch vor dem Hintergrund einer angespannten Personalsituation einer der wirksamsten Entlastungshebel. Damit einhergehen muss eine weitere Minimierung des Retaxations-Risikos, was sich vor allem indirekt über o. a. gesparte (Kontroll-)Zeiten quantifizieren lässt. Die tatsächlich erfolgenden Absetzungen fallen demgegenüber ja erstaunlich gering aus (ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag bundesweit).
Zur schnellen Entbürokratisierung könnte auch die Abschaffung der leidigen und sachlogisch heutzutage ziemlich sinnfreien Identitätsprüfungen nach Arzneibuch beitragen. Ein kundiger Blick sollte genügen. Zwei gesparte PTA-Wochenstunden, daneben Prüfreagenzien und sonstige anteilige Laboraufwendungen addieren sich zu einem Betrag in der Größenordnung von 5.000 €.
Dauerbrenner Cannabis
Wenn es um die „Wunschliste“ geht, darf das Thema Cannabis nicht fehlen. Vielfach thematisiert, soll hier noch einmal der wirtschaftliche Rahmen umrissen werden, welchen sich Apotheken als „Fachgeschäfte für Genuss- bzw. OTC-Cannabis“ erschließen könnten. In Gramm-Einheiten ausgedrückt (perspektivisch winken andere Darreichungsformen, wobei der Ertrag je Tagesdosis dort nicht schlechter ausfallen sollte) sind 4,00 €/g Rohertrag realistisch.
10 Kilogramm je durchschnittliche Apotheke dürften ein Minimal-Szenario sein, das macht bereits 40.000 € zusätzlich. Machen nicht alle mit, und kommt es wahrscheinlich zu noch höheren Absätzen, winken ganz andere Ertrags-Dimensionen – plus einem erheblichem Mehrwert für die Volksgesundheit.
Im Reich der Illusionen?
Die Wünsche werden nun immer „blümeranter“, aber wir sollten sie einmal durchdeklinieren. Der Versandhandel ist ein fortwährender Stachel im Fleisch der Apotheken, der dieses Jahr je nach Datenbasis voraussichtlich um die 270 bis über 300 Millionen Packungen (über das gesamte versandfähige Non-Rx-Sortiment hinweg) auf sich ziehen wird, im Wert von brutto deutlich über 3,5 Mrd. €. Knapp die Hälfte davon sind OTC-Arzneimittel, der Rest Kosmetika, Nahrungsergänzung u. a. m. Das sind rund 17.000 Packungen je Apotheke, die dieses Jahr in den Versandhandel „umgeleitet“ werden. Die große Unbekannte ist die Entwicklung des Rx-Marktes.
Grob umrissen kostet jeder Prozentpunkt Marktanteil im verschreibungspflichtigen Segment jede Apotheke im Schnitt an die 5.000 € Rohertrag pro Jahr. Der Non-Rx-Markt steht für einen Rohertragsverlust von etwa 70.000 € je Betrieb. Nur die apothekenpflichtigen Arzneimittel dürften davon an die 45.000 € Ertragsverlust ausmachen. Gäbe es überhaupt keinen Versandhandel im Apothekenbereich, würden die Kunden rund 800 bis 900 Mio. € tiefer in die Taschen greifen müssen. Dies ist in etwa die Ersparnis gegenüber den heutigen Apothekenpreisen (zugrunde gelegt sind die OTC-Auswertungen von Insight Health inklusive des Vergleichs der Marktpreise). Tatsache ist aber auch: Ein Versandhandelsverbot erscheint wenig realistisch.
Eine interessante Variante, welche unter Risikoaspekten Sinn macht, wäre die Schaffung einer neuen Abgabekategorie: „Verschreibung durch die Apotheke“ mit der Erfordernis einer adäquaten Beratung samt Risikoerfassung. Dies wäre auf eine ausgewählte Anzahl an Wirkstoffen (z. B. etliche Schmerzmittel) mit entsprechendem Risikopotenzial zu beschränken. Als Honorar gäbe es die Rx-Vergütung. Das würde ein typisches OTC-Arzneimittel um etwa 5 € für den Kunden verteuern (bei heute sehr niedrigpreisigen mehr, bei höherpreisigen je nach heutigem Stückertrag etwas weniger) und der Apotheke gut 4 € mehr pro Packung einbringen. Der Lohn könnte ein spürbar fünfstelliger Zusatzertrag sein.
Zu guter Letzt könnte man die Zuzahlungen erhöhen, um sie den Apotheken zukommen zu lassen. Jeweils 10 % mehr über alles brächten, grob gerechnet, jeder Apotheke im Schnitt 12.000 € mehr ein, sozusagen ein „Patienten-Sonderopfer Apotheke“. Aber welcher Politiker ließe sich dafür begeistern?
Keine der Positionen auf unserer Liste ist somit ein Selbstläufer. Was soll man da wünschen? Gutes Gelingen oder einfach nur „good luck“?
Prof. Dr. Reinhard Herzog, Apotheker, 72076 Tübingen, E-Mail: Heilpharm.andmore@t-online.de
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2025; 50(06):4-4