Mieteinkünfte

Zankapfel Vorfälligkeitsentschädigung


Helmut Lehr

Schuldzinsen für ein vermietetes Objekt sind regelmäßig als Werbungskosten abzugsfähig. Bei einer Vorfälligkeitsentschädigung prüft das Finanzamt allerdings den Veranlassungszusammenhang ganz genau. In einem aktuellen Fall zog es dabei den Kürzeren.

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