Vorweggenommene Erbfolge

Steuerfalle Spekulationsgeschäft


Helmut Lehr

Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge sind teilentgeltliche Grundstücksübertragungen auf die Kinder an der Tagesordnung. Für die Eltern kann die Übergabe jedoch zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn führen, ohne dass sie es ahnen. Neue Rechtsprechung hilft womöglich.

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