Gripsgymnastik
Tests in Apotheken


„Gripsgymnastik“ mit dem AWA 22/2024

Testen soll in den Apotheken ja demnächst wieder verstärkt erlaubt sein: Dazu eine kleine Statistik-Übung. Ein Test auf eine Infektionskrankheit weise eine Sensitivität wie Spezifität von jeweils 99,0 % auf. Wenn der Test positiv anschlägt – wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man (im Rahmen der Nachweisgrenzen des Tests) tatsächlich „positiv“ ist? Einmal sei die Infektion zu 1 % in der Bevölkerung verbreitet (= Prävalenz), im zweiten Fall nur zu 0,1 %.

Lösung des Rätsels aus dem letzten AWA 21/2024:

Der Beitragssatz in der GKV betrage zum Startzeitpunkt der Betrachtung 17 %, die Einnahmebasis (Löhne und Renten, auf welche die prozentualen Beiträge erhoben werden) wachse Jahr für Jahr um 4,0 %, die Ausgaben hingegen um deutlich stärkere 5,5 %. In 10 Jahren werden dann die Ausgaben (Stand heute = 100) auf 1,04 hoch 10 = 148 Indexpunkte gestiegen sein. Die Ausgaben werden dagegen von 100 auf 1,055 hoch 10 = 170,8 Indexpunkte angewachsen sein. Der Beitragssatz müsste dann auf 170,8 / 148 x 17 % = 19,6 % steigen, zumindest in dieser vereinfachten Betrachtung. Real verfälscht die Beitragsbemessungsgrenze die Betrachtung etwas, da sich die Einnahmen oberhalb der Bemessungsgrenze etwas anders entwickeln können als darunter. Die stete Anpassung dieser Grenzen kompensiert das zwar zu einem guten Teil, aber es besteht eben eine Differenz zwischen den prinzipiell beitragspflichtigen Einkommen und der Deckelung im Einzelfall bis zur Bemessungsgrenze.

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