Seite 16
Prof. Dr. Reinhard Herzog

Lebenszyklusfonds

Alter Wein in neuen Schläuchen

Werbung wird bei deutschen Investmentgesellschaften großgeschrieben. In immer neuen „Verpackungen“ werden Produkte angeboten, deren Konzept längst bekannt ist. Jüngstes Beispiel sind die Lebenszyklusfonds, die dem Anleger sogar Steuervorteile sichern sollen.

Seite 11
Jasmin Theuringer

Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Teil 4)

Außerordentliche Kündigung und Änderungskündigung

Besondere Formen der Kündigung sind die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund sowie die Änderungskündigung, die nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnis­ses führt, sondern vielmehr zu dessen inhaltlicher Veränderung.

Seite 3
Dr. Christine Ahlheim

Initiative zur „Bedeutung der Freien Berufe für Europa“

Drei Fragen an Dr. Angelika Niebler

Dr. Angelika Niebler, CSU-Politikerin und Rechtsanwältin, ist Mitglied des Europäischen Parlaments.

Seite 13
Prof. Dr. Reinhard Herzog

Unfallversicherungen

Ein Zeckenstich kann auch ein Unfall sein

Die Risiken nehmen zu: Jahr für Jahr steigt die Zahl der Gebiete, in denen Zecken gefährliche Krankheiten übertragen können. Allein in Deutschland werden jährlich über 100.000 Neuerkrankungen registriert. Die Versicherungen haben bereits reagiert.

Seite 8
Ursula Hasan-Boehme

Umsatz, Rohgewinn, Betriebskosten und steuerlicher Gewinn

Externe Betriebsvergleichszahlen 2007

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Apotheken wurden im Jahr 2007 wieder durch gesetzliche Kostendämpfungsmaßnahmen getroffen. Dies hat insbesondere den Roh­gewinn und dementsprechend auch die Gewinne der Apotheken reduziert.

Seite 14
Prof. Dr. Reinhard Herzog

Wertpapier im Test

FRoSTA-Aktie

Seite 3
Prof. Dr. Reinhard Herzog

Eckdaten auf einen Blick

Finanz-Spiegel

*

Seite 2
Dr. Christine Ahlheim

Arzneimittelpreisverordnung

Rechtliche Spielregeln gelten für alle Marktteilnehmer

Dr. Christine Ahlheim

Editorial

Umdenken in Europa

Seite 4
Dr. Christine Ahlheim

Arbeitsrechtliches Kündigungsschreiben

Unterschriftenstempel ist unzulässig

Seite 17
Seite 12
Dr. Bettina Mecking

Wettbewerbsrecht

Vorsicht bei der Arzneimittelwerbung

Mit verstärkter Kreativität bei der Werbung steigt die Gefahr, mit rechtlichen Vorgaben in Konflikt zu geraten. Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arzneimittelwerbung hat auch Konsequenzen für werbetreibende Apotheken.