Editorial:
Unternehmerische Mitarbeiter: Fehlanzeige!?
AWA-Rückblick:
Nachrichten in aller Kürze
Urteil zur Heimversorgung
Nutzung externer Lagerräume
GKV-Leistungsbescheide
Keine Verkürzung der Entscheidungsfrist
Apothekenmarkt
Eckdaten auf einen Blick
Aktuelles Umfeld nutzen
Schulden umstrukturieren
Die Auswirkungen der Niedrigzinsen waren Thema unserer letzten Ausgabe. Daran anknüpfend gehen wir heute das Thema Schulden im Detail an. Selten waren die Zeiten an der Zinsfront so günstig. Wenn Sie jetzt keine „Ordnung“ in Ihre Kredite bekommen, wann dann?
Der Arzneimittelmarkt im 1. Quartal 2016
Der Dämpfer nach dem Höhenflug
Nach den Rekorden in 2015, die nicht zuletzt auf einer außergewöhnlichen Erkältungswelle beruhten, konnte es für den Apothekenmarkt eigentlich nur zurück zur Normalität gehen. Das Wachstum des Versandhandels muss aus Apothekensicht jedoch nachdenklich stimmen.
Rar, aber unverzichtbar
Unternehmerisch denkende Mitarbeiter
Die Forderung nach unternehmerisch denkenden Mitarbeitern wird immer lauter, besonders unter dem Aspekt des leer gefegten Arbeitsmarktes und der immer mehr auf Kante genähten Teams. Da wünscht sich jeder Chef Leute, die mitdenken und Verantwortung übernehmen!
Fit im modernen Marketing
Vertrauen schafft Verbundenheit
„Warum kaufen Sie die Eier am liebsten direkt beim Bauer Huber?“ fragte ich bei einem Vortrag vor Apothekern zum Einstieg. Ein Kollege antwortete: „Weil ich ihn seit langen Jahren kenne und weiß, was er seinen Tieren füttert und wie er sie hält. Zu ihm habe ich absolutes Vertrauen“.
Unverzichtbares Controlling
Die Apotheke im Spannungsfeld zwischen Rohertrags- und Kostenentwicklung
Rückläufige Renditen kennzeichnen die Entwicklung im Apothekenbereich. Das Umsatzwachstum reicht teilweise nicht aus, um rückläufige Spannen und wachsende Kosten zu kompensieren. Entscheidend ist dabei die Entwicklung des Rohertrags.
Arbeitsrecht
Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Auch in Kleinbetrieben, auf die das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, können Arbeitnehmer sich unter Umständen auf Kündigungsschutz berufen. Sie können dann die Rechtfertigung einer Kündigung von den Arbeitsgerichten überprüfen lassen.
Steuer-Spartipps