Editorial
Jetzt geht es rund!?
AWA-Rückblick
Nachrichten in aller Kürze
WIdO Ärzteatlas 2016
Ärztemangel mit vielen Fragezeichen
360-Grad-Studie
Was Heilberufler zur Digitalisierung meinen
Finanz- und Wirtschaftsdaten-Spiegel
Eckdaten auf einen Blick
Überraschungen – kein Problem!?
Der Umgang mit Unerwartetem
Das Leben und der Arbeitsalltag verlaufen nicht immer wie gedacht. Bisweilen werfen „Überraschungen“ die schönsten Planungen über den Haufen, ob „nur“ den ersehnten Urlaub oder auch ganze Geschäftspläne. Und: Diese Phänomene scheinen sich immer mehr zu häufen ...
Entwurf „Antimanipulationsgesetz“ beschlossen
Schärfere Regeln für Kassen
Nachdem verschiedene, auch grundlegende Änderungen am Referentenentwurf des „Antimanipulationsgesetzes“ umgesetzt wurden, wird nun das Gesetzgebungsverfahren zügig vorangetrieben. Apotheker sollten schon jetzt die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung sicherstellen.
Geschäftspartner der Apotheke
Richtiger Umgang mit Banken
Die Hausbank ist als Geldgeber und Berater in finanziellen Fragen ein wichtiger Geschäftspartner. Daher sollten Sie die Zusammenarbeit mit der Bank so professionell wie möglich gestalten, um jederzeit optimale Finanzierungs- und Anlageentscheidungen zu treffen.
Chaotische Apothekenschließung
Lassen Sie es nicht so weit kommen!
Apothekenschließungen gab es schon immer, sei es wegen Änderungen der Verkehrsführung, einem Wechsel der Bevölkerungsstruktur oder der umliegenden Frequenzbringer, oder aufgrund von persönlichem Missmanagement. Wichtig ist in jedem Fall, rechtzeitig zu handeln.
Mindestlohn-Erhöhung
Vielfältige Konsequenzen
Ab Januar 2017 steigt der Mindestlohn voraussichtlich um 0,34 € auf dann 8,84 € je Stunde, ein Plus von immerhin 4,0 %. Für die Apotheken ergeben sich daraus an einigen wenigen Stellen Handlungskonsequenzen. Ein paar weitere Fakten seien ebenfalls näher erläutert.
Krankheitsbedingte Kündigung
Nicht ohne betriebliches Eingliederungsmanagement
Für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind, ist nach § 84 SGB IX ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Unterbleibt dies, wird eine krankheitsbedingte Kündigung kaum Bestand vor dem Arbeitsgericht haben.
Steuer-Spartipps
Drucken, scannen, kopieren, faxen: Geräte zügig abschreiben
Steuer-Spartipps