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Prof. Dr. Reinhard Herzog

Editorial

Jetzt geht es rund!?

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Prof. Dr. Reinhard Herzog

AWA-Rückblick

Nachrichten in aller Kürze

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Prof. Dr. Reinhard Herzog

AWA

Gripsgymnastik

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Prof. Dr. Reinhard Herzog

WIdO Ärzteatlas 2016

Ärztemangel mit vielen Fragezeichen

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Prof. Dr. Reinhard Herzog

360-Grad-Studie

Was Heilberufler zur Digitalisierung meinen

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Prof. Dr. Reinhard Herzog

Finanz- und Wirtschaftsdaten-Spiegel

Eckdaten auf einen Blick

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Prof. Dr. Reinhard Herzog

Überraschungen – kein Problem!?

Der Umgang mit Unerwartetem

Das Leben und der Arbeitsalltag verlaufen nicht immer wie gedacht. Bisweilen werfen „Überraschungen“ die schönsten Planungen über den Haufen, ob „nur“ den ersehnten Urlaub oder auch ganze Geschäftspläne. Und: Diese Phänomene scheinen sich immer mehr zu häufen ...

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Doris Zur Mühlen

Entwurf „Antimanipulationsgesetz“ beschlossen

Schärfere Regeln für Kassen

Nachdem verschiedene, auch grundlegende Änderungen am Referentenentwurf des „Antimanipulationsgesetzes“ umgesetzt wurden, wird nun das Gesetzgebungsverfahren zügig vorangetrieben. Apotheker sollten schon jetzt die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung sicherstellen.

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Dr. Andreas Nagel

Geschäftspartner der Apotheke

Richtiger Umgang mit Banken

Die Hausbank ist als Geldgeber und Berater in finanziellen Fragen ein wichtiger Geschäftspartner. Daher sollten Sie die Zusammenarbeit mit der Bank so professionell wie möglich gestalten, um jederzeit optimale Finanzierungs- und Anlageentscheidungen zu treffen.

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Karin Wahl

Chaotische Apothekenschließung

Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Apothekenschließungen gab es schon immer, sei es wegen Änderungen der Verkehrsführung, einem Wechsel der Bevölkerungsstruktur oder der umliegenden Frequenzbringer, oder aufgrund von persönlichem Missmanagement. Wichtig ist in jedem Fall, rechtzeitig zu handeln.

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Prof. Dr. Reinhard Herzog

Mindestlohn-Erhöhung

Vielfältige Konsequenzen

Ab Januar 2017 steigt der Mindestlohn voraussichtlich um 0,34 € auf dann 8,84 € je Stunde, ein Plus von immerhin 4,0 %. Für die Apotheken ergeben sich daraus an einigen wenigen Stellen Handlungskonsequenzen. Ein paar weitere Fakten seien ebenfalls näher erläutert.

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Jasmin Theuringer

Krankheitsbedingte Kündigung

Nicht ohne betriebliches Eingliederungsmanagement

Für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind, ist nach § 84 SGB IX ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Unterbleibt dies, wird eine krankheitsbedingte Kündigung kaum Bestand vor dem Arbeitsgericht haben.