Editorial
Das Ende des Ungefähren
AWA-Rückblick
Nachrichten in aller Kürze
Offline-/Online-Handel
Die Grenzen verschwinden
Hartkapseln
Lukrative Nische
Finanz- und Wirtschaftsdaten-Spiegel
Eckdaten auf einen Blick
Nicht verrückt machen lassen!
Mit Ressourcen klug haushalten
Der Tag hat für jeden von uns 24 Stunden, Kräfte und Kapazitäten sind auch beim Stärksten begrenzt, und es gibt ein Leben jenseits des Berufs. Gleichwohl muss jeder im Hinblick auf die betriebliche Zukunft verantwortungsvolle Inhaber „am Ball bleiben“ – ein steter Spagat.
Frühwarnsystem
Umsetzung in der Praxis
Bedeutung und Instrumente eines Frühwarnsystems für die Apotheke wurden in AWA Nr. 24 vom 15.12.2016 aufgezeigt. Anliegen ist, Risikofaktoren – sowohl äußere wie auch innere – rechtzeitig zu erkennen. Die Umsetzung des Themas wird nun an einem Beispiel behandelt.
Es geht auch einfach
Der Weg zum USP der Apotheke
Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, aus welchen Gründen die unterschiedlichen Patienten sich ausgerechnet für Ihre Apotheke entscheiden sollten? Was auch die Gründe sein mögen – sehr oft wird es sich um einen USP (= Unique Selling Proposition) handeln.
Change Management
Veränderungen in der Apotheke durchsetzen
„Der Mensch ist ein Gewohnheitstier“, sagt der Volksmund. Deshalb arbeiten viele Unternehmen nach dem Prinzip „Haben wir schon immer so gemacht“. Dabei besteht allerdings die Gefahr, Marktveränderungen nicht rechtzeitig zu erkennen und im Wettbewerb zurückzufallen.
Professionelle kaufmännische Chefunterstützung
Mit Freude wieder den Beruf leben können
Die Führung einer rundum erfolgreichen Apotheke wird ständig aufwendiger und komplexer, nicht zuletzt, weil die geforderten Fähigkeiten im rein akademischen Pharmaziestudium nicht gelehrt werden. Diese Erkenntnis ist nicht neu, aber was macht man praktisch daraus?
Buchhaltung
Aufbewahrungspflichtige Unterlagen
Archive sollten nach Ablauf eines Geschäftsjahres durchforstet und nicht mehr benötigte Unterlagen vernichtet werden. Zu beachten sind dabei insbesondere die steuerlichen Aufbewahrungspflichten von sechs und zehn Jahren, die sich im Einzelfall noch deutlich verlängern können.